Rechtsprechung
BFH, 09.07.1992 - V B 49/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Folgen einer umsatzsteuerfreien Zwangsversteigerung für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.06.1991 - V R 115/87
Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks …
Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V B 49/92
Das FA hat zutreffend angenommen, daß auf Grund der umsatzsteuerfreien Zwangsversteigerung im Jahr 1986 in diesem Jahr der Vorsteuerabzug nach § 15a UStG 1980 zu berichtigen war (Senatsurteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817). - BFH, 20.02.1990 - VIII B 39/85
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V B 49/92
Demnach ist die Rechtsverfolgung hinreichend erfolgversprechend, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers auf Grund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1990 VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785;… vom 6. April 1990 III S 5/88, BFH/NV 1991, 56; ständige Rechtsprechung). - BFH, 06.04.1990 - III S 5/88
Erörterungen zu den hinreichenden Aussichten auf Erfolg einer Klage bei der …
Auszug aus BFH, 09.07.1992 - V B 49/92
Demnach ist die Rechtsverfolgung hinreichend erfolgversprechend, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers auf Grund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1990 VIII B 39/85, BFH/NV 1990, 785; vom 6. April 1990 III S 5/88, BFH/NV 1991, 56; ständige Rechtsprechung).
- FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 37/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines SteuerbescheidesUmfang des Vorbehalts der …
Um inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein, müssen schriftliche Steuerbescheide nach § 157 Abs. 1 Satz 2 AO die festgesetzte Steuer nach Art. und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet (vgl. BFH- Beschluss vom 09.07.1992 V B 49/92, BFH/NV 1993, 335). - FG Nürnberg, 17.02.2005 - IV 34/04
Inhaltliche Bestimmtheit eines Steuerbescheides Umfang des Vorbehalts der …
Um inhaltlich hinreichend bestimmt zu sein, müssen schriftliche Steuerbescheide nach § 157 Abs. 1 Satz 2 AO die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet (vgl. BFH- Beschluss vom 09.07.1992 V B 49/92, BFH/NV 1993, 335). - FG München, 17.09.1996 - 1 V 334/96
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung eines Vermögensteuerbescheides; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar